Atemschutz(geräte) werden immer dann benötigt, wenn Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädlicher Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden. Entsprechend der möglichen Gefährdung müssen geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
Alle Voraussetzungen sowie Verantwortungsbereiche sind in der Feuerwehr-Dienstvorschift 7 (FwDV 7) niedergeschrieben.